Hausgeräte Kundendienst

        Instandsetzungsbedingungen



1.    Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge für Instandsetzungen sowie Vorarbeiten hierzu, Überprüfung  und Kostenvoranschläge.

2.    Ausführung

I  . Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten erfolgt bei stationär (feststehenden) Großgeräten am Aufstellungsort, sofern nicht die vorherige Überprüfung ergeben hat, dass eine sachgemäße Instandsetzung nur in der Werkstatt des Auftragnehmers vorgenommen werden kann.

II . Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind, auch wenn eine Uhrzeit genannt sein sollte, geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparatur-Geschäftes, insbesondere der Notwendigkeit, möglichst mehrere Reparaturen auf einer Fahrt zu erledigen, den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken heutiger  Verkehrsdichte.

III . Bei Instandsetzungsaufträgen ist der Auftraggeber auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst während der Instandsetzung zeigen und deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erforderlich ist, es sei denn, dass der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde, oder ein Kostenvoranschlag abgegeben worden ist, der bei Berücksichtigung des weiteren Fehlers wesentlich überschritten werden würde.

3.    Zahlung

I . Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Auch ohne Mahnung geraten Sie 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Verzug.

II . Überprüfungen, die für Kostenvoranschlag erforderlich sind, sind kostenpflichtig.     

                 
      4. Gewährleistung

I  . Für Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung leistet der Auftragnehmer Gewähr in der Weise, dass er Mängel durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung innerhalb der gesetzlichen Frist von 24 Monaten unentgeltlich behebt. Wurden Arbeiten an gewerblich genutzten Geräten durchgeführt, gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten als vereinbart.

II . Der Auftraggeber hat das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages, wen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unzumutbar verzögert wird oder erfolglos geblieben ist. Der Auftragsgegenstand braucht jedoch in diesem Falle nicht in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag und auch durch die Reparatur selbst nicht nachweisbar herbeigeführt wurde, so handelt es sich um keine Fall von Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


     5.  Haftung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.







Hausgeräte Kundendienst
Jürgen Baunemann

Stand Januar 2015